Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2
Um allen unseren Gästen einen unbeschwerten Aufenthalt bei uns zu ermöglichen, haben wir uns gründlich auf die derzeitige Situation rund um COVID-19 vorbereitet. Dazu haben wir das vorliegende Hygiene- und Infektionsschutzkonzept aufgestellt. Es verfolgt das Ziel, alle Gäste, Beschäftigte und Mitarbeiter/innen des Hauses bei ihrem Aufenthalt in unseren Gebäuden zu schützen und einen Seminar- und Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen. Damit das gelingen kann, ist jede/r in unseren Gebäuden angehalten, die folgenden Leitlinien einzuhalten.
Präambel
Mit dem vorliegenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gewährleisten wir, dass der Betrieb im Internationalen Begegnungszentrums St. Marienthal unter den spezifischen Gegebenheiten während der Corona-Pandemie verantwortbar und unter Ausschluss absehbarer Risiken fortgeführt werden kann.
Informationen für die Gäste
* Nur Personen ohne Corona-Symptome dürfen unser Gelände betreten.
* Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung für den Zugang zu den Gästehäusern und zum Speisesaal. Der Testnachweis muss tagesaktuell, d.h. er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Über folgende personenbezogene Daten ist zu diesem Zweck Auskunft zu geben: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Adresse der Besucher/innen sowie Zeitraum des Besuches. Die Daten werden nur zum Zweck der Aushändigung an die für die Erhebung der Daten zuständigen Behörden verarbeitet. Vier Wochen nach der Abreise werden die Daten gelöscht. Auf diesen Listen werden die vorgelegten Tests bzw. Bescheinigungen dokumentiert.
* Übernachtungsgäste nutzen möglichst zum Toilettengang nur die sanitären Anlagen in ihren Zimmern. Tagesgäste suchen einzeln die Toilettenräume auf.
* Vor den öffentlichen Räumen stehen Desinfektionsspender bereit, die von allen Personen zu nutzen sind.
* Die Gästezimmer sind von den Gästen regelmäßig zu lüften.
* Bei Erkältungssymptomen ist unmittelbar Kontakt mit den Mitarbeiterinnen des Gästeempfangs aufzunehmen. Übernachtungsgäste halten sich bis zum Eintreffen eines Arztes dazu in ihrem Zimmer auf bzw. reisen ab. Tagesgästen wird ein Raum von den Mitarbeiterinnen des Gästeempfangs zugewiesen, in dem sie sich bis zur Abstimmung mit einem Arzt aufzuhalten haben.
* Vorzugsweise wird um bargeldloses Begleichen der Rechnungen gebeten.
* Generell sind alle Aushänge und Hinweise im Gelände zu beachten.
* Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist Bestandteil des Belegungsvertrages und auf den Internetseiten unter www.stmarienthal.de veröffentlicht.
Seminarbetrieb
* Die Leitungen/Veranstalter werden vor Veranstaltungsbeginn auf die Hygieneschutzverordnung und die damit verbundenen Einschränkungen im Seminarbetrieb hingewiesen.
* Die Seminarräume sind durch die Veranstalter mehrmals täglich zu lüften (Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten). Die Stoßlüftung hat mindestens alle 30 Minuten zu erfolgen, in jeder Seminarpause und vor jeder Seminareinheit.
* Pädagogische Interaktionen, die zu einem unmittelbaren Körperkontakt führen, sind nicht gestattet.
* Bei moderierten Prozessen wird sichergestellt, dass Moderationskarten, Arbeitsblätter, Texte und Stifte etc. jeweils vorab verteilt und möglichst zwischen Personen nicht getauscht werden.
* Die Arbeit an Moderationswänden erfolgt jeweils durch einzelne Personen nacheinander.
Anweisungen für das Personal
* Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt (Gästeempfang, Küche etc.) sind verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Testnachweis zu führen. Der Nachweis über die Testung ist von diesen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Die Tests werden vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur Testung besteht nicht für Personen, die geimpft oder Genesen sind.
* Es ist auf das richtige Desinfizieren der Hände sowie das richtige Ausziehen von Einweghandschuhen zu achten.
* Bei möglichem Gastkontakt im Innen- und Außenbereich (Unterschreitung des 1,5 m-Abstandes) besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Standards.
* Genutzte Räume sind häufig gründlich zu lüften. Dabei sind Büroräume mindestens einmal stündlich zu lüften.
* Arbeitsabläufe sind so zu organisieren, dass der Kontakt zwischen den Mitarbeitenden möglichst vermieden wird.
* Es findet eine regelmäßige Belehrung über das vorhandene Hygiene- und Infektionsschutzkonzept statt, das aktenkundig vermerkt wird.
Küchenbereich
* In den Umkleideräumen ist Arbeitskleidung von privater Kleidung zu trennen, auf Abstand ist zu achten.
* Die Arbeitsmaterialien werden heiß gewaschen und gereinigt.
* Bei der Ausgabe von Lebensmitteln besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard.
* Gläser und Tassen sind nie im Trinkbereich, sondern möglichst weit unten anzufassen.
* Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern sind stets die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
Personenaufzüge
Auf das Einhalten der Abstandsregelung von 1,50 m zu fremden Personen wird hingewiesen.
Pausenräume
In den Pausenräumen haben die Mitarbeiter/innen einen Mindestabstand voneinander von 1,50 Meter zu beachten.
Die Hygieneschutzbeauftragten für das IBZ St. Marienthal sind Frau Weise (Kommunikation) und Frau Worm-Petzold (Technische Umsetzung).
Weitere Hygieneschutzmaßnahmen sowie Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Nichtbeachtung behält sich die Hausleitung entsprechende Maßnahmen vor.
St. Marienthal, 06.10.2021
Dr. Michael Schlitt
Geschäftsführer